Zusatzbezeichnung Psychotherapie | Neue Weiterbildungsordnung

Liebe Kolleginnen und Kollegen,
die Umsetzung der neuen WO erfolgt in den Bundesländern zu unterschiedlichen Zeitpunkten. In manchen Ländern ist die neue WO bereits in Kraft getreten; Bayern ist ein Nachzügler: hier tritt die neue WO am 1. August dieses Jahres in Kraft. Anbei finden Sie die Kriterien der neuen WO, s. www.blaek.de.
Anders als bei der Facharztweiterbildung gilt für Zusatzbezeichnungen (hier: Psychotherapie) eine Übergangsfrist von nur drei Jahren (in der Facharztweiterbildung ist die Übergangsfrist sieben Jahre). Demnach können Sie – zumindest in Bayern – Ihre Zusatzbezeichnung Psychotherapie bis zum spätestens 31.07.2025 nach der aktuell gültigen, sozusagen der „alten" WO abschließen. Ab dem 1.8.2025 gilt für die Zusatzbezeichnungen nur noch die neue WO. Entsprechendes gilt auch in den Kammern der anderen Bundesländer.
Für Ihre Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung; sprechen Sie uns gerne an.

Herzliche Grüße
Ihr Christian Rexroth

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