Psychotherapie-Weiterbildung

Die Ärztliche Akademie für Psychotherapie von Kindern und Jugendlichen wurde im Jahr 1977 von Gerd Biermann begründet und bildet vorwiegend Kinderärzte und Kinder- und Jugendpsychiater berufsbegleitend in Psychotherapie weiter. Am Weiterbildungsprogramm können auch Ärzte aus anderen Fachgebieten teilnehmen sowie in Ausnahmefällen Angehörige anderer Berufsgruppen, die an der Psychotherapie von Kindern und Jugendlichen interessiert sind.

Die Weiterbildung ist anerkannt, sie entspricht den Rahmenrichtlinien der Bundesärztekammer von 1994 zum Erwerb der "Zusatzbezeichnung Psychotherapie". Die Rahmenrichtlinien wurden auf dem Bundesärztetag 2003 geändert.

Im Rahmen der Weiterbildung an der Akademie wird ein breites Spektrum an psychotherapeutischem Wissen weitergegeben, das über die Rahmenrichtlinien der Bundesärztekammer hinaus geht. Es werden theoretische und praktische Kenntnisse, die zum Erwerb der Zusatzbezeichnung Psychotherapie nachzuweisen sind, vermittelt. Psychotherapeutische Kompetenz wird im Zusammenspiel von theoretischer Weiterbildung, praktischer psychotherapeutischer Tätigkeit und gründlicher Selbsterfahrung erworben. Es wird von den Weiterbildungsteilnehmern erwartet, dass sie einen Teil ihrer Weiterbildung eigenverantwortlich organisieren.

Die theoretische Weiterbildung und ein Teil der Selbsterfahrung wird auf insgesamt sechs achttägigen Weiterbildungsveranstaltungen (Kursen) angeboten, die zweimal im Jahr stattfinden.


Aufnahme in die Weiterbildung

Die Akademie nimmt vorwiegend Kinderärzte aber auch Ärzte aus anderen Fachgebieten sowie in Ausnahmefällen Angehörige anderer Berufsgruppen in die Weiterbildung auf. Voraussetzung für die Aufnahme von Weiterbildungsteilnehmern aus anderen Ländern sind gute Deutschkenntnisse. Der Bewerber oder die Bewerberin richtet formlos einen schriftlichen Antrag an den Vorstand der Akademie. Dieser schickt dem Bewerber einen Antrag zur Aufnahme zu, in dem die persönlichen Daten anzugeben sind.
Dazu reicht der Bewerber einen persönlichen Lebenslauf sowie eine Übersicht des beruflichen Werdegangs ein. In einem persönlichen Gespräch mit einem Vorstandsmitglied können Gründe, die einer psychotherapeutischen Weiterbildung im Wege stehen, besprochen werden. Der Vorstand der Akademie entscheidet nach eingehender Prüfung über die Aufnahme in die Weiterbildung.


Abschluß der Weiterbildung

Nach Abschluss der Weiterbildung sind dem Vorstand sämtliche Bescheinigungen über die Weiterbildungsbestandteile einzureichen. Nach Prüfung der Unterlagen erhält der Weiterbildungskandidat ein Zertifikat der Akademie. Es ist bei der zuständigen Landesärztekammer einzureichen, um die Zusatzbezeichnung Psychotherapie zu erlangen.


Ergänzende Informationen zum Weiterbildungsgang

Die theoretische und praktische Weiterbildung findet in geschlossenen Lehrgängen statt. Der zeitliche Umfang eines Lehrgangs beträgt drei Jahre. Ein Lehrgang setzt sich aus insgesamt sechs halbjährlich stattfindenden Kursen zusammen.
Jedes Jahr findet ein Kurs im Februar in Benediktbeuern und ein Kurs im Juli in Brixen statt.

Die theoretischen Weiterbildungsinhalte werden in Vorlesungen und in Seminaren vermittelt. Die Vorlesungen finden für alle Teilnehmer gemeinsam statt. Für die Seminararbeit werden die Weiterbildungsteilnehmer in Gruppen mit durchschnittlich zwanzig Teilnehmern eingeteilt, die während der gesamten Weiterbildung zusammenarbeiten. In diesen geschlossenen Arbeitsgruppen kann sich eine intensive Arbeitsatmosphäre entwickeln, und dadurch entstehen häufig enge persönliche und fachliche Kontakte. Manche Weiterbildungsteilnehmer treffen sich auch noch Jahre nach Abschluss des Lehrgangs regelmäßig.

Aufgrund des geschlossenen curricularen Weiterbildungskonzeptes ist ein Quereinstieg in den laufenden Lehrgang in Ausnahmefällen lediglich im ersten Weiterbildungsjahr möglich. Jedes Jahr beginnt im Februar ein neuer Lehrgang.

In den Kursen wird den Teilnehmern ein umfangreiches theoretisches Weiterbildungsprogramm angeboten, das von zahlreichen Dozenten aus dem In- und Ausland gestaltet wird: Weiterbildungsinhalte, die für die theoretische Weiterbildung nach den Richtlinien der Bundesärztekammer zum Erwerb der Zusatzbezeichnung "Psychotherapie" nachgewiesen werden müssen, werden durch weitere relevante Themen ergänzt. Die Akademie bietet Einführungsveranstaltungen für Weitere Psychotherapie-Verfahren an. Die Teilnehmer können sich für ein "weiteres" Psychotherapieverfahren entscheiden, das in den folgenden Kursen vertieft wird. Darüber hinaus können Kurse im Autogenen Training absolviert werden, die für den Erwerb der Zusatzbezeichnung "Psychotherapie" erforderlich sind. Außerhalb der Weiterbildungskurse werden von Dozenten der Akademie Balintgruppenarbeit, Gruppenselbsterfahrung, Einzelselbsterfahrung und Supervision angeboten. Weiterbildungsbestandteile, die außerhalb der Akademie erworben werden, werden von der Akademie auf Antrag anerkannt, soweit es sich um von den zuständigen Landesärztekammern anerkannte Lehrtherapeuten handelt.


Ausbildungsinhalte

1. Schwerpunkt Entwicklungspsychologie

Ausgehend vom Konzept der psychischen Entwicklung als lebenslanger Prozess, wird die normale Entwicklung während Schwangerschaft und Geburt, im Säuglings-, Kleinkind-, Schul-, Jugend- und Erwachsenenalter unterrichtet. Es werden die psychoanalytisch orientierten Theorien zur Entwicklung des Selbstgefühls, der Objektbeziehungen, der Ich-Funktionen und der Psychosexualität behandelt. In Anlehnung an die von Anna Freud entwickelten Konzepte werden die verschiedenen Entwicklungslinien im Verlauf des Lebenszyklus verfolgt und Modifikationen im Kleinkind-, Jugend-, Schul- und Erwachsenenalter besprochen.

Ein weiterer wichtiger Gesichtspunkt der normalen Entwicklung ist der soziokulturelle Kontext psychischer Entwicklung. Hierzu gehören Aspekte der Familien- und Gruppendynamik, des Lebenszyklus der Familie, Gruppenphänomene im Kindes-, Jugend-, Schul- und Erwachsenenalter und kulturelle Einflüsse auf die Entwicklung. Anamnesenseminare bilden einen weiteren Schwerpunkt und ergänzen die theoretische Weiterbildung. Zehn dokumentierte Anamnesen sind zum Abschluss der Weiterbildung nachzuweisen.


2. Schwerpunkt Psychopathologie

Im zweiten Weiterbildungsjahr werden schwerpunktmäßig Krankheitserscheinungen, ihre Diagnostik und Psychodynamik im Säuglings-, Kleinkind-, Schul-, Jugend- und Erwachsenenalter behandelt. Hierzu zählen u.a. Störungen des Bindungsverhaltens, neurotische Entwicklungsstörungen und psychosomatische Erkrankungen, Psychosen, Störungen der sexuellen Entwicklung, Traumatisierungen durch Deprivation, Misshandlung, chronische Krankheiten, Verlust von Bezugspersonen.

Die Veranstaltungen werden von Dozenten/innen aus der ambulanten und stationären Psychotherapie, der Kinder- und Jugendpsychiatrie, der Erziehungsberatung, der Behindertenarbeit und der Sonderpädagogik gestaltet. Weiterhin werden Kenntnisse in der Zivil-, Straf- und kassenrechtlichen Begutachtung vermittelt. Ausführlich wird das Antragsverfahren zur Erstellung der Gutachten für die genehmigungspflichtige ambulante Psychotherapie besprochen.


3. Schwerpunkt Behandlungstechnik

Im dritten Weiterbildungsjahr nimmt die Seminararbeit breiteren Raum ein. Vorlesungen begleiten kasuistisch-technische Seminare. Grundlagen tiefenpsychologisch fundierter Psychotherapie werden vermittelt. Falldarstellungen ergänzen die praxisnah gestalteten Seminare, in denen Phänomene wie Widerstand, Übertragung, Gegenübertragung, Abwehrmechanismen und Symbolik besprochen werden.

Es werden die Unterschiede der Behandlungstechniken im Säuglings- und Kleinkindalter, im Schulalter, in der Pubertät und Adoleszenz sowie im Erwachsenenalter unterrichtet. Darüber hinaus werden gruppentherapeutische Verfahren für Jugendliche und Erwachsene und die Bedeutung der Elternarbeit in der Kindertherapie besprochen.


Selbsterfahrung

Mit der Selbsterfahrung sollte in der ersten Hälfte der Weiterbildung begonnen werden. Die in den Rahmenrichtlinien geforderte tiefenpsychologisch fundierte Selbsterfahrung wird in Form von mindestens 50 Doppelstunden Gruppenselbsterfahrung bzw. 150 Stunden Einzelselbsterfahrung bevorzugt bei Lehrtherapeuten der Akademie oder auf Antrag bei den von Ärztekammern anerkannten Lehrtherapeuten absolviert.

Gleiches gilt für die patientenzentrierte Selbsterfahrung (Balintgruppe), für die mindestens 35 Doppelstunden nachgewiesen werden müssen. Eine intensive Selbsterfahrung in Form einer längeren Einzelanalyse hat sich für die Entwicklung der psychotherapeutischen Kompetenz als hilfreich erwiesen.


Psychotherapeutische Behandlung unter Supervision

Im zweiten Weiterbildungsjahr kann mit Behandlungen unter Supervision begonnen werden. Voraussetzung ist, dass mindestens ein Drittel der erforderlichen Selbsterfahrung absolviert wurde. Für den Abschluss an der Akademie sind
3 Behandlungen über insgesamt 150 Behandlungsstunden unter Supervision nachzuweisen. Nach jeder 4. Behandlungsstunde sollte eine Supervisionsstunde folgen. Die Hälfte der Einzelsupervisionsstunden kann durch Gruppensupervisions-Doppelstunden ersetzt werden.



Psychiatrische Weiterbildung

Für die Zusatzbezeichnung "Psychotherapie" ist in einigen Landesärztekammern eine psychiatrische Weiterbildung erforderlich, die als Tätigkeit an einer psychiatrischen Klinik oder über psychiatrische Fallseminare mit anschließender Psychiatrieprüfung nachgewiesen werden können. Einzelheiten sind bei der zuständigen Landesärztekammer zu erfragen.


Weitere psychotherapeutische Verfahren

Für den Erwerb der Zusatzbezeichnung "Psychotherapie" ist das Erlernen von einem Entspannungsverfahren (z.B. Autogenes Training, progressive Muskelrelaxation oder konzentrative Entspannung)obligatorisch. Kurse im Autogenen Training werden im Rahmen der Weiterbildung angeboten. Darüberhinaus wird ein Weiteres Verfahren (Katathym-imaginative Psychotherapie), wie von einigen Landesärztekammern gefordert, angeboten. Weitere Verfahren sind: Funktionelle Entspannung, konzentrative Bewegungstherapie, Hypnose.


Symposien

Am Ende jeder Lehrgangswoche werden dreitägige Symposien zu aktuellen und interessanten Themenbereichen veranstaltet. Sie sind obligatorischer Bestandteil der Weiterbildung. Sie können auch von ehemaligen Weiterbildungsteilnehmern und psychotherapeutisch interessierten Kollegen besucht werden.
So besteht auch nach Abschluss des Lehrgangs die Möglichkeit alte Bekannte wieder zu sehen, sich mit Kollegen fachlich auszutauschen, neue Kontakte zu knüpfen und sich psychotherapeutisch fortzubilden.


Weiterbildungskosten

Durch eine Mitgliedschaft in der Ärztlichen Akademie verringern sich die Kosten für die Teilnahme an den Veranstaltungen.
Eine Reduzierung der Kursgebühren bei finanziellen Engpässen kann auch von Nicht-Mitgliedern beantragt werden.